Gasprüfung

Wir prüfen die Gasanlage Ihres Wohnwagens / Reisemobils nach DIN1949/G607.

Auf Wunsch prüfen wir auch bei Ihnen vor Ort.

Alle 2 Jahre sollen Wohnwagen- und Reisemobilbesitzer ihre Flüssiggasanlage überprüfen lassen. So ist die notwendige Sicherheit immer gewährleistet.

Dabei sind alle Geräte so gesichert, dass Gas nicht ungewollt und unverbrannt ausströmen kann. Damit das auch so bleibt, müssen Flüssiggasanlagen in Wohnwagen, Reisemobilen alle zwei Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen überprüft werden.

Wird diese Prüfung nicht durchgeführt, gilt das vor dem TÜV als (schwerwiegender) Mangel. Der Halter / Eigentümer muss den Prüftermin einhalten.
Reisemobile erhalten ohne durchgeführte Gasprüfung keinen TÜV, Wohnwagen erhalten trotzdem TÜV mit Mangel.

Dies gilt auch für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind, also z. B. für Wohnwagen, die dauerhaft auf einem Campingplatz stehen.

Schläuche und Regler, die älter als 10 Jahre sind müssen gewechselt werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.